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AL-Kantonsrat Matthias Frick über Umverteilungsversuche.

Es war bereits im Vorfeld der Kantonsratsdebatte zur Teil­revision des kantonalen Steuergesetzes ruchbar geworden, die Spatzen pfiffen es von den Dächern: Die SVP möchte auf die ursprünglich von ihrer Finanzdirektorin vorgeschlagene Vermögenssteuersenkung nicht verzichten. Auch nicht angesichts der prekären Finanzlage des Kantons. Eine Senkung der Vermögenssteuer müsse zwingend sein und man könne sie sich leisten. Wohl auch dank der von der Volkspartei mit Beihilfe der Freisinnigen in der vorangegangen Woche durchgesetzten massiven Kürzung bei der Krankenkassenprämienverbilligung für Kleinverdiener.

Und wirklich: In der Beratung bei der Vermögenssteuer angelangt, ergriff Kantonsrat Markus Müller, SVP Löhningen, das Wort und beantragte eine Senkung der Vermögenssteuer von 2,3 ‰ auf 1,8 ‰. Das sei notwendig, da wir eine «Verteufelung unseres Paradieses» verhindern müssten – auch im Hinblick auf die zunehmende Überalterung des Kantons Schaffhausen. Es gelte, positive Signale an potentielle Neuzuzüger zu senden. Die beantragte Senkung sei nötig, namentlich für die vielen Eigenheimbesitzer im Kanton Schaffhausen.

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AL-Kantonsrat Matthias Frick über die Streitereien unter den Freisinnigen.

«Als Kantonsrat – oder besser als allgemein am Polittheater beteiligter und interessierter Zeitgenosse – bekommt man derzeit einiges an Programm geboten. Mit der Keule werden die jungfreisinnigen Krokodile von den Kasperlis der Altgeneration geschlagen (bildlich gesprochen) wenn sie in ihrem Übermut mal wieder nicht nur nach der Linken, sondern auch nach Leuten aus den eigenen Reihen schnappen. So geschehen in der letzten Kantonsratssitzung: In dieser Sitzung wollten die Jungsinnfreien die überholte staatliche Institution namens Pädagogische Hochschule (PHSH) abschaffen, weil diese mehr kostet als sie Einnahmen generiert.

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AL-Kantonsrat Matthias Frick strebt die Abschaffung der Sonder­behandlung reicher AusländerInnen an.

Die ZürcherInnen wollen sie nicht und die Alternative Linke Schweiz lanciert mit guten Chancen eine eidgenössische Abstimmung zur Abschaffung der Pauschalsteuer. Und auch bei uns in Schaffhausen kommt sie bald zur Abstimmung.

Trotz des Gegenwindes hat sich die bürgerliche Mehrheit der Schaffhauser Kantonsregierung, allen voran Finanzdirektorin Widmer, nicht nur darauf beschränkt, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, nein, sie hat der einfachen Forderung nach Abschaffung der Sonderbehandlung reicher Ausländer einen komplizierten Gegenvorschlag zur Seite gestellt, mit dem die Pauschalsteuer «optimiert» und «justiert» werden soll. Das zeigt deutlich, welche Angst die Bürgerlichen vor dem Gerechtigkeitssinn des Volkes haben. Dennoch, ungeachtet der Frage nach Gerechtigkeit, «über die zu diskutieren durchaus legitim sei», (O-Ton FDP-Vertreter) wollen die Bürgerlichen am Versuch festhalten, mit Ausnahmeregelungen im Steuergesetz einzelne Vermögende anzulocken.

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AL-Kantonsrat Jonas Schönberger über Alibi-Ökopolitik und die harmlose Vorlage zur Ökologisierung der Strassenverkehrssteuer.

Als die Vorlage zur Ökologisierung der Strassenverkehrssteuer an eine Spezialkommission überwiesen wurde, habe ich mich freudig gemeldet. Doch schon beim Studieren der regierungsrätlichen Vorlage sind mir Zweifel gekommen.

Das Ziel der Vorlage: Wer sich einen sparsamen Neuwagen kauft, dem wird die Strassenverkehrssteuer für die ersten drei Jahre erlassen. Fahrzeuge mit überdurchschnittlich grossen Motoren hätten den Rabatt der ökologischen Fahrzeuge tragen sollen. Das Malus-System hatte schon an der ersten Kommissionssitzung keine Chance.

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Steuergerechtigkeit ist ein Mythos. Immerhin: In einem besonders stossenden Fall hat nun das Bundesgericht ein Machtwort gesprochen.

Nach einer Beschwerde wurde das Berner Steuergesetz vom höchsten Gericht der Schweiz auf seine Verfassungsmässigkeit hin überprüft. Mit Urteil vom 25. September 2009 hat das Gericht einzelne Bestimmungen über die Besteuerung von AktionärInnen aufgehoben. Auch im Schaffhauser Recht existieren identische Bestimmungen, welche nun als verfassungswidrig erkannt sind.

Ausgangspunkt der fragwürdigen Bestimmungen war die Unternehmenssteuerreform II, welche vom Bundesrat im Jahr 2001 in Vernehmlassung gegeben wurde. Das bundesrätliche Hauptziel war die Milderung der steuerlichen Doppelbelastung von Unternehmen und AktionärInnen. Wenn Unternehmen ihren Gewinn zuerst versteuern und ihn dann in Form von Dividenden an die AktionärInnen ausschütten, wäre es nichts als gerecht, wenn die AktionärInnen diesen Gewinn nicht ein zweites Mal vollständig versteuern müssten. Diese Logik schlug sich in der Bestimmung nieder, dass fortan Aktionäre, die an einer Aktiengesellschaft mit mehr als 10 Prozent beteiligt sind, die ausgeschütteten Dividenden nur zu 60 Prozent versteuern müssen.

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