justiz

In den 60er-Jahren wurde in Schaffhausen zum letzten Mal ein Schwuler kastriert. In den 70er-Jahren begann eine liberalere Ära. Zwei, die dabei waren, erzählen.

«Schwul in Schaffhausen» hiess 1976 eine Titelgeschichte des kleinen, linken Politikmagazins «Info», das gewissermassen der «Lappi» der 70er-Jahre war. Der Text zeigt auf, wie und wo sich Schwule in Schaffhausen trafen und welche Schwierigkeiten sie dabei hatten. Die Gesprächspartner traten im Text mit verfälschtem Namen auf und auch der Autor blieb «aus begreiflichen Gründen» anonym.

Der Autor war Hanns Aebli, verantwortlich für die «Info»-Ausgabe war Bernhard Ott. 35 Jahre später sind die beiden Anfangs sechzig und sitzen in Aeblis farbenfroher Wohnung in der Altstadt an einem Tisch, den das Nippesfigürchen eines knackigen Matrosen ziert. «Heute ist vieles anders», sind sie sich einig. Mit «anders» meinen sie: besser. Heute sind der Bürgermeister von Berlin und der Schweizer Bundesanwalt schwul, und auf RTL gibt es bei «Bauer sucht Frau» auch einen Bauern, der einen Mann sucht. «Das wäre früher undenkbar gewesen», bemerkt Aebli. Während Queerdom Schaffhausen auf immer noch bestehende Missstände wie das Adoptionsverbot für gleichgeschlechtliche Paare hinweist, blickt die ältere Generation zurück auf das, was schon erreicht wurde.

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Das Ringen um rechtliche Gleichstellung von Homosexuellen ist in der Schweiz noch nicht zu Ende.

Bis weit hinein ins 20. Jahrhundert war Homosexualität gemäss den damals noch kantonalen Strafgesetzbüchern strafbar. Sie wurde als unnatürliche Charaktereigenschaft qualifiziert und unter Strafe gestellt. Im Namen von Sitte und Moral sollten die Neigungen der Homosexuellen durch die Androhung von Gefängnis geändert oder zumindest unterdrückt werden. Mit der Entwicklung der medizinischen Psychiatrie wandelte sich die Homosexualität in den Augen der Gesellschaft von einer Charaktereigenschaft hin zu einer psychischen Krankheit. Dies verbesserte die Akteptanz gegenüber Homosexuellen keineswegs.

Die Idee, in der gleichgeschlechtlichen Orientierung eine menschliche Eigenschaft und nicht eine Charakterschwäche oder Krankheit zu sehen, war weit von einem Durchbruch entfernt. Erst das Umdenken im Vorlauf zur Einführung des neuen (nationalen) Strafgesetzbuches im Jahre 1942 führt zur Straffreiheit sexueller Handlung gleichgeschlechtlicher Erwachsener. Eine menschliche Eigenschaft sei als gegeben zu betrachten, so die Haltung des Gesetzgebers, und dies müsse insbesondere auch von staatlichen Instanzen respektiert werden.

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