Steuergerechtigkeit ist ein Mythos. Immerhin: In einem besonders stossenden Fall hat nun das Bundesgericht ein Machtwort gesprochen.
Nach einer Beschwerde wurde das Berner Steuergesetz vom höchsten Gericht der Schweiz auf seine Verfassungsmässigkeit hin überprüft. Mit Urteil vom 25. September 2009 hat das Gericht einzelne Bestimmungen über die Besteuerung von AktionärInnen aufgehoben. Auch im Schaffhauser Recht existieren identische Bestimmungen, welche nun als verfassungswidrig erkannt sind.
Ausgangspunkt der fragwürdigen Bestimmungen war die Unternehmenssteuerreform II, welche vom Bundesrat im Jahr 2001 in Vernehmlassung gegeben wurde. Das bundesrätliche Hauptziel war die Milderung der steuerlichen Doppelbelastung von Unternehmen und AktionärInnen. Wenn Unternehmen ihren Gewinn zuerst versteuern und ihn dann in Form von Dividenden an die AktionärInnen ausschütten, wäre es nichts als gerecht, wenn die AktionärInnen diesen Gewinn nicht ein zweites Mal vollständig versteuern müssten. Diese Logik schlug sich in der Bestimmung nieder, dass fortan Aktionäre, die an einer Aktiengesellschaft mit mehr als 10 Prozent beteiligt sind, die ausgeschütteten Dividenden nur zu 60 Prozent versteuern müssen.