21. Dezember 2011
Bis weit hinein ins 20. Jahrhundert war Homosexualität gemäss den damals noch kantonalen Strafgesetzbüchern strafbar. Sie wurde als unnatürliche Charaktereigenschaft qualifiziert und unter Strafe gestellt. Im Namen von Sitte und Moral sollten die Neigungen der Homosexuellen durch die Androhung von Gefängnis geändert oder zumindest unterdrückt werden. Mit der Entwicklung der medizinischen Psychiatrie wandelte sich die Homosexualität in den Augen der Gesellschaft von einer Charaktereigenschaft hin zu einer psychischen Krankheit. Dies verbesserte die Akteptanz gegenüber Homosexuellen keineswegs.
Die Idee, in der gleichgeschlechtlichen Orientierung eine menschliche Eigenschaft und nicht eine Charakterschwäche oder Krankheit zu sehen, war weit von einem Durchbruch entfernt. Erst das Umdenken im Vorlauf zur Einführung des neuen (nationalen) Strafgesetzbuches im Jahre 1942 führt zur Straffreiheit sexueller Handlung gleichgeschlechtlicher Erwachsener. Eine menschliche Eigenschaft sei als gegeben zu betrachten, so die Haltung des Gesetzgebers, und dies müsse insbesondere auch von staatlichen Instanzen respektiert werden.
21. Dezember 2011
«Schwule werden kastriert und therapiert. Sie treffen sich – versteckt – in der «Schweinebucht» bei Büsingen oder schlüpfen durch einen Hintereingang in eine Schwulenbar an der Hochstrasse. Das war vor weniger als fünfzig Jahren. Heute steht die Homosexuellen-Szene nicht mehr am Rande der Legalität. Weil Homosexuelle mehr Rechte haben und weil sich die Gesellschaft weiterentwickelt hat.
Doch die Schwulen und Lesben, die mit ihrer sexuellen Ausrichtung einer Minderheit angehören, werden trotz zahlreicher Verbesserungen im rechtlichen und gesellschaftlichen Bereich noch immer nicht als vollständig gleichwertig akzeptiert. Anders ist es nicht zu erklären, dass es immer noch Schwule und Lesben gibt, die ihre Neigungen auch vor ihrem engsten Bekanntenkreis geheim halten, wie die junge Frau, die sich in dieser Ausgabe dem Lappi gegenüber geoutet hat. Oder dass sich viele Homosexuelle in ihrem Alltag durch Sprüche, Witze oder Beleidigungen diskriminiert fühlen.
21. Dezember 2011
Es war bereits im Vorfeld der Kantonsratsdebatte zur Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes ruchbar geworden, die Spatzen pfiffen es von den Dächern: Die SVP möchte auf die ursprünglich von ihrer Finanzdirektorin vorgeschlagene Vermögenssteuersenkung nicht verzichten. Auch nicht angesichts der prekären Finanzlage des Kantons. Eine Senkung der Vermögenssteuer müsse zwingend sein und man könne sie sich leisten. Wohl auch dank der von der Volkspartei mit Beihilfe der Freisinnigen in der vorangegangen Woche durchgesetzten massiven Kürzung bei der Krankenkassenprämienverbilligung für Kleinverdiener.
Und wirklich: In der Beratung bei der Vermögenssteuer angelangt, ergriff Kantonsrat Markus Müller, SVP Löhningen, das Wort und beantragte eine Senkung der Vermögenssteuer von 2,3 ‰ auf 1,8 ‰. Das sei notwendig, da wir eine «Verteufelung unseres Paradieses» verhindern müssten – auch im Hinblick auf die zunehmende Überalterung des Kantons Schaffhausen. Es gelte, positive Signale an potentielle Neuzuzüger zu senden. Die beantragte Senkung sei nötig, namentlich für die vielen Eigenheimbesitzer im Kanton Schaffhausen.